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   VG Oldenburg, 16.09.2015 - 5 B 3178/15   

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VG Oldenburg, 16.09.2015 - 5 B 3178/15 (https://dejure.org/2015,25220)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 16.09.2015 - 5 B 3178/15 (https://dejure.org/2015,25220)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 16. September 2015 - 5 B 3178/15 (https://dejure.org/2015,25220)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 28.10.2010 - 13 ME 86/10

    Ermächtigungsgrundlage für die Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung einer

    Auszug aus VG Oldenburg, 16.09.2015 - 5 B 3178/15
    Für eine der Durchsetzung einer Untersagungsverfügung dienende Zwangsgeldandrohung für jeden Fall der Zuwiderhandlung fehlt es in den §§ 64 ff. Nds. SOG an einer hinreichenden Ermächtigungsgrundlage (Anschluss an Nds. OVG, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 13 ME 86/10).

    Allerdings ist eine der Durchsetzung einer Duldung oder Unterlassung dienende und nach § 70 Abs. 1 Nds. SOG erforderliche Zwangsgeldandrohung "für jeden Fall der Zuwiderhandlung" nach der Rechtsprechung des 13. Senates des Nds. Oberverwaltungsgerichts, der die Kammer folgt, nach niedersächsischem Landesrecht aller Voraussicht unzulässig, weil es hierfür an einer entsprechenden ausdrücklichen Regelung fehlt (vgl. ausführlich: Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 13 ME 86/10 -, Rn. 5 - 7 nach juris, unter Verweis auf BVerwG, Gerichtsbescheid vom 26. Juni 1997 - 1 A 10.95 -, juris).

  • BVerwG, 26.06.1997 - 1 A 10.95

    Verwaltungsverfahren - Androhung eines Zwangsgeldes "für jeden Fall der

    Auszug aus VG Oldenburg, 16.09.2015 - 5 B 3178/15
    Allerdings ist eine der Durchsetzung einer Duldung oder Unterlassung dienende und nach § 70 Abs. 1 Nds. SOG erforderliche Zwangsgeldandrohung "für jeden Fall der Zuwiderhandlung" nach der Rechtsprechung des 13. Senates des Nds. Oberverwaltungsgerichts, der die Kammer folgt, nach niedersächsischem Landesrecht aller Voraussicht unzulässig, weil es hierfür an einer entsprechenden ausdrücklichen Regelung fehlt (vgl. ausführlich: Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 13 ME 86/10 -, Rn. 5 - 7 nach juris, unter Verweis auf BVerwG, Gerichtsbescheid vom 26. Juni 1997 - 1 A 10.95 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 21.08.2002 - 1 LB 3335/01

    Ablagerung; Bauaufsicht; Bauschutt; Gefahr; Unterlassungsgebot;

    Auszug aus VG Oldenburg, 16.09.2015 - 5 B 3178/15
    Der dem entgegenstehenden Auffassung des 1. Senates des Nds. Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. August 2002 - 1 LB 3335/01 -, juris, zu §§ 64 ff. NGefAG), der die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben in § 13 Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG) auf niedersächsisches Recht für nicht übertragbar hält, ist der 13. Senat in seiner Entscheidung mit überzeugenden Argumenten entgegengetreten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2011 - 2 B 740/11

    Nutzungsuntersagung des Betreibens einer Diskothek wegen brandschutzrechtlicher

    Auszug aus VG Oldenburg, 16.09.2015 - 5 B 3178/15
    Einer Vollstreckung stehen entgegen der Auffassung des Antragstellers auch keine frühere vertrauensschutzbildende Duldung durch den Antragsgegner entgegen, da sich allein daraus, dass eine Behörde einen illegalen Zustand über einen längeren Zeitraum (passiv) hinnimmt, grundsätzlich kein Vertrauenstatbestand des Ordnungspflichtigen dahingehend begründet, der illegale Zustand werde auch künftig hingenommen werden (OVG Münster, Beschluss vom 1. Juli 2011 - 2 B 740/11 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 07.12.2010 - 11 LA 446/08

    Voraussetzung für die Anwendung von Verwaltungszwang

    Auszug aus VG Oldenburg, 16.09.2015 - 5 B 3178/15
    Auf die Rechtmäßigkeit eines unanfechtbaren Grundverwaltungsaktes kommt es im Vollstreckungsverfahren nach §§ 64 ff. Nds. SOG nicht an (Nds. OVG, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 11 LA 446/08 -, juris); sie wird von dem Antragsteller aber auch nicht angezweifelt.
  • OVG Niedersachsen, 20.04.2016 - 11 LB 29/15

    Amtstierarzt; Dauerverwaltungsakt; erhebliche Leiden; erhebliche Schmerzen;

    Während der 1. Senat des erkennenden Gerichts dies bejaht hat (Nds. OVG, Urt. v. 21.8.2002 - 1 LB 3335/01 -, NdsVBl. 2003, 190, juris, Rdnr. 25 ff.), hat sich der 13. Senat desselben Gerichts dagegen ausgesprochen (Nds. OVG, Beschl. v. 28.10.2010 - 13 ME 86/10 -, NordÖR 2010, 507, juris, Rdnr. 5 ff.; dem folgend VG Oldenburg, Beschl. v. 16.9.2015 - 5 B 3178/15 -, juris, Rdnr. 36 ff.).
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